Werte Klubmitglieder!
Es ist sehr schwierig eine zuverlässige Auskunft zu geben wann wir unsere Klubabende wieder fortsetzen können, welche Regelungen in unserem Falle anzuwenden sind. Auf Grund meiner Aktivitäten in dieser Angelegenheiten und Studium aller relevanten Verordnungen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt folgendes sagen:
* es gilt das Versammlungsbot; dies bedeutet, dass Ansammlungen von mehr als zehn (10) Personen nicht zulässig sind
* auf Grund dieser Richtlinie müssen wir jedenfalls bis 29.5.2020 warten, welche Bestimmungen für Bridge (bzw. ähnliche Vereine) gültig sein werden. Aus Sicht des BM für Sport fällt Bridge unter allgemeines Vereinsrecht und werden die dann gültigen Regelungen für uns in Betracht zu ziehen sein
* Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst dass der Grossteil unserer Mitglieder der Risikogruppe 1 angehört und werden daher kein Risiko eingehen
* Wir stehen in Austausch mit Herrn Raab und werden auch seine Möglichkeiten diskutieren
Georg Engl